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Zulassung als Revisionsexperten


Die Schenker & Partner AG ist unter der Registernummer 502025 als Revisionsexpertin zugelassen. Das Bundesgesetz über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisorinnen und Revisoren (Revisionsaufsichtsgesetz, RAG) regelt die Zulassung und die Beaufsichtigung von Personen, die Revisionsdienstleistungen erbringen. Die Erstzulassung erhielt die Schenker & Partner AG mit der Einführung des RAG im Jahre 2009. Jeweils nach fünf Jahren ist diese Zulassung durch ein aufwändiges Verfahren zu erneuern, was 2014, 2019 und 2024 erfolgreich durchgeführt wurde. Für die Erbringung von Wirtschaftsprüfungsdienstleistungen ist der Betrieb eines Qualitätsmanagementsystems nach Vorgaben der RAB zwingend notwendig. Wir erfüllen diese Vorgaben durch Anwendung des Standards QS1 in Zusammenarbeit mit der Swiss Quality & Peer Review AG.

Nebst der Firmenzulassung verfügen auch einzelne Mitarbeitende, als Privatpersonen, über die Zulassung als Revisionsexperten bzw. Revisor/Revisorin. Eine natürliche Person wird als Revisionsexperte/Revisionsexpertin bzw. Revisor/Revisorin zugelassen, wenn sie die Anforderungen an Ausbildung und Fachpraxis erfüllt sowie über einen unbescholtenen Leumund verfügt.

Die Ausübung von Wirtschaftsprüfungstätigkeiten als gesetzliche Revisionsstelle ohne Zulassung ist verboten. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) unter www.rab-asr.ch.

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